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   BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1188/18   

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BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1188/18 (https://dejure.org/2020,22180)
BVerfG, Entscheidung vom 29.07.2020 - 2 BvR 1188/18 (https://dejure.org/2020,22180)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Juli 2020 - 2 BvR 1188/18 (https://dejure.org/2020,22180)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; § 102 StPO; § 105 StPO; § 224 Abs. 1 StGB
    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung (Ermittlungsverfahren wegen Flaschenwürfen auf Polizeibeamte; Wohnungsgrundrecht; Anfangsverdacht; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Unverhältnismäßigkeit der Durchsuchung bei nur vagem Tatverdacht; ...

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 102 StPO, § 105 StPO
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Art 13 Abs 1 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) bei fehlender Angemessenheit der Wohnungsdurchsuchung aufgrund schwachen Anfangsverdachts, Verfügbarkeit grundrechtsschonender Ermittlungsmaßnahmen und geringer ...

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Art 13 Abs 1 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) bei fehlender Angemessenheit der Wohnungsdurchsuchung aufgrund schwachen Anfangsverdachts, Verfügbarkeit grundrechtsschonender Ermittlungsmaßnahmen und geringer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Art. 13 Abs. 1 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) bei fehlender Angemessenheit der Wohnungsdurchsuchung aufgrund schwachen Anfangsverdachts, Verfügbarkeit grundrechtsschonender Ermittlungsmaßnahmen und geringer ...

  • rechtsportal.de

    Angemessenheit der Wohnungsdurchsuchung aufgrund eines schwachen Anfangsverdachts; Einholung eines anthropologischen Sachverständigengutachtens zur Klärung der Täterschaft und Personenidentität durch einen Bildvergleich; Versuch der gefährlichen Körperverletzung durch ...

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Art 13 Abs 1 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) bei fehlender Angemessenheit der Wohnungsdurchsuchung aufgrund schwachen Anfangsverdachts, Verfügbarkeit grundrechtsschonender Ermittlungsmaßnahmen und geringer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Durchsuchung: Verhältnismäßigkeit - Sachverständigengutachten?

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 20.11.2019 - 2 BvR 31/19

    Wohnungsdurchsuchung und Auswertung sichergestellter Datenträger

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1188/18
    Sein Eingreifen ist nur geboten, wenn die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§ 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ; 115, 166 ; BVerfGK 5, 25 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2019 - 2 BvR 31/19, 2 BvR 886/19 -, juris, Rn. 24).

    Hierbei sind auch die Bedeutung des potentiellen Beweismittels für das Strafverfahren sowie der Grad des auf die verfahrenserheblichen Informationen bezogenen Auffindeverdachts zu bewerten (BVerfGE 115, 166 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2019 - 2 BvR 31/19, 2 BvR 886/19 -, juris, Rn. 25).

    Entscheidungen über Anhörungsrügen - zu denen auch Entscheidungen nach § 311a StPO zählen - können nur dann mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden, wenn sie eine eigenständige Beschwer enthalten (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2019 - 2 BvR 31/19, 2 BvR 886/19 -, juris, Rn. 43 m.w.N.).

    Da der nicht zur Entscheidung angenommene Teil der Verfassungsbeschwerde von untergeordneter Bedeutung ist, sind die Auslagen in vollem Umfang zu erstatten (vgl. BVerfGE 86, 90 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2019 - 2 BvR 31/19, 2 BvR 886/19 -, juris, Rn. 46 m.w.N.).

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1188/18
    Das Gewicht des Eingriffs verlangt auf konkreten Tatsachen beruhende Verdachtsgründe, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen (BVerfGE 44, 353 ; 115, 166 ; BVerfGK 2, 290 ; 5, 84 ).

    Sein Eingreifen ist nur geboten, wenn die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§ 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ; 115, 166 ; BVerfGK 5, 25 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2019 - 2 BvR 31/19, 2 BvR 886/19 -, juris, Rn. 24).

    Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

    Hierbei sind auch die Bedeutung des potentiellen Beweismittels für das Strafverfahren sowie der Grad des auf die verfahrenserheblichen Informationen bezogenen Auffindeverdachts zu bewerten (BVerfGE 115, 166 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2019 - 2 BvR 31/19, 2 BvR 886/19 -, juris, Rn. 25).

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1188/18
    In diese grundrechtlich geschützte persönliche Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (BVerfGE 42, 212 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

    2. Da der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffene Durchsuchungsbeschluss des Landgerichts Hamburg bereits vollzogen wurde, war insoweit von einer Aufhebung abzusehen (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Januar 2018 - 2 BvR 2993/14 -, juris, Rn. 34).

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1188/18
    Das Gewicht des Eingriffs verlangt auf konkreten Tatsachen beruhende Verdachtsgründe, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen (BVerfGE 44, 353 ; 115, 166 ; BVerfGK 2, 290 ; 5, 84 ).

    2. Da der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffene Durchsuchungsbeschluss des Landgerichts Hamburg bereits vollzogen wurde, war insoweit von einer Aufhebung abzusehen (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Januar 2018 - 2 BvR 2993/14 -, juris, Rn. 34).

  • BVerfG, 10.01.2018 - 2 BvR 2993/14

    Durchsuchung der Geschäftsräume einer GmbH (Wohnungsgrundrecht;

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1188/18
    Ein Grundrechtseingriff ist aber jedenfalls dann unverhältnismäßig, wenn naheliegende grundrechtsschonende Ermittlungsmaßnahmen ohne greifbare Gründe unterbleiben oder zurückgestellt werden und die vorgenommene Maßnahme außer Verhältnis zur Stärke des in diesem Verfahrensabschnitt vorliegenden Tatverdachts steht (BVerfGK 11, 88 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Januar 2018 - 2 BvR 2993/14 -, juris, Rn. 25).

    2. Da der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffene Durchsuchungsbeschluss des Landgerichts Hamburg bereits vollzogen wurde, war insoweit von einer Aufhebung abzusehen (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Januar 2018 - 2 BvR 2993/14 -, juris, Rn. 34).

  • BVerfG, 29.04.2007 - 2 BvR 2601/06

    Anforderungen an den Anfangsverdacht als Voraussetzung für eine Durchsuchung beim

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1188/18
    Eine Durchsuchung darf somit nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung eines Anfangsverdachts erst erforderlich sind (BVerfGK 8, 332 ; 11, 88 ).

    Ein Grundrechtseingriff ist aber jedenfalls dann unverhältnismäßig, wenn naheliegende grundrechtsschonende Ermittlungsmaßnahmen ohne greifbare Gründe unterbleiben oder zurückgestellt werden und die vorgenommene Maßnahme außer Verhältnis zur Stärke des in diesem Verfahrensabschnitt vorliegenden Tatverdachts steht (BVerfGK 11, 88 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Januar 2018 - 2 BvR 2993/14 -, juris, Rn. 25).

  • BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90

    Papenburg

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1188/18
    Da der nicht zur Entscheidung angenommene Teil der Verfassungsbeschwerde von untergeordneter Bedeutung ist, sind die Auslagen in vollem Umfang zu erstatten (vgl. BVerfGE 86, 90 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2019 - 2 BvR 31/19, 2 BvR 886/19 -, juris, Rn. 46 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1188/18
    In diese grundrechtlich geschützte persönliche Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (BVerfGE 42, 212 ; 96, 27 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1188/18
    Sein Eingreifen ist nur geboten, wenn die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§ 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ; 115, 166 ; BVerfGK 5, 25 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2019 - 2 BvR 31/19, 2 BvR 886/19 -, juris, Rn. 24).
  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1188/18
    Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 44 ; 115, 166 ).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03

    Ermittlungsrichterliche Durchsuchungsanordnung nach StPO § 102 und § 103 und

  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08

    Durchsuchung von Kanzleiräumen von Rechtsanwälten als nichtverdächtige Dritten

  • BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2748/14

    Wohnungsdurchsuchung zur Aufklärung einer Verkehrsordnungswidrigkeit

  • BGH, 15.02.2005 - 1 StR 91/04

    Beweiswürdigung (Wiedererkennung auf Grund einer sequentiellen

  • BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 2030/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Bestehen von Verdachtsgründen; keine

  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1975/03

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Freiheit der Berufsausübung; strafprozessuale

  • BVerfG, 11.01.2016 - 2 BvR 1361/13

    Durchsuchung zur Auffindung des Banners einer Fangruppierung eines Fußballvereins

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 1621/03

    Zum rechtlichen Gehör bei Wohnungsdurchsuchungen

  • BVerfG, 07.03.2012 - 2 BvR 988/10

    Untersuchungshaft; Rechtsschutzbedürfnis bei der Verfassungsbeschwerde; faires

  • BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 1108/03

    Verletzung des GG Art 13 Abs 1, 2 durch auf unzureichender Verdachtsgrundlage

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

  • BVerfG, 10.08.1999 - 2 BvR 184/99

    Zur Frage effektiven Rechtsschutzes gegen eine vom LG auf Beschwerde der

  • BVerfG, 05.12.2023 - 2 BvR 1749/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung wegen

    Die Auffindewahrscheinlichkeit ist insbesondere bei länger zurückliegenden Ereignissen oder bei Kenntnis des Betroffenen von den Ermittlungen sorgfältig zu prüfen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2020 - 2 BvR 1188/18 -, juris, Rn. 59).
  • BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 1746/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Durchsuchung wegen des Verdachts

    Sein Eingreifen ist nur geboten, wenn die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§ 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ; 115, 166 ; BVerfGK 5, 25 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2020 - 2 BvR 1188/18 -, Rn. 43).
  • BVerfG, 30.11.2021 - 2 BvR 2038/18

    Vorläufige Sicherstellung von Datenträgern und Unterlagen zum Zwecke der

    Entscheidungen über Anhörungsrügen können nur dann mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden, wenn sie eine eigenständige Beschwer enthalten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2020 - 2 BvR 1188/18 -, juris, Rn. 63 m.w.N.).

    Da der nicht zur Entscheidung angenommene Teil der Verfassungsbeschwerde von untergeordneter Bedeutung ist, sind die Auslagen in vollem Umfang zu erstatten (vgl. BVerfGE 86, 90 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2020 - 2 BvR 1188/18 -, juris, Rn. 67 m.w.N.).

  • VerfG Brandenburg, 19.01.2024 - VfGBbg 25/21

    Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig; Rechtsweg nicht erschöpft;

    Sein Eingreifen ist allerdings geboten, wenn die Auslegung oder Anwendung der einfachrechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§ 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die in Rede stehende strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen, oder objektiv willkürlich sind (vgl. jeweils für Durchsuchungsanordnungen Beschluss vom 25. September 2002 ‌- VfGBbg 79/02 -,‌ https://verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Beschlüsse vom 21. Juli 2022 ‌- 2 BvR 1483/19 -,‌ Rn. 18, www.bverfg.de, und vom 29. Juli 2020 ‌- 2 BvR 1188/18 -,‌ Rn. 43, juris).
  • BVerfG, 21.07.2022 - 2 BvR 1483/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Durchsuchung wegen des Verdachts

    Sein Eingreifen ist allerdings geboten, wenn die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§ 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ; 115, 166 ; BVerfGK 5, 25 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2020 - 2 BvR 1188/18 -, juris, Rn. 43).

    Die Entscheidung des Landgerichts war aufzuheben (§ 93c Abs. 2 i.V.m. § 95 Abs. 2 BVerfGG), während von einer Aufhebung des angegriffenen Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts aufgrund des bereits erfolgten Vollzugs abzusehen war (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2020 - 2 BvR 1188/18 -, juris, Rn. 65).

  • BVerfG, 03.05.2021 - 2 BvR 1176/20

    Nichtannahme einer nicht hinreichend substantiierten Verfassungsbeschwerde in

    b) Entscheidungen über Anhörungsrügen können aber nur dann mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden, wenn sie eine eigenständige Beschwer enthalten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2020 - 2 BvR 1188/18 -, Rn. 63 m.w.N.; siehe auch BVerfGE 119, 292 ).
  • VerfGH Saarland, 23.03.2022 - Lv 18/21
    Lediglich dann, wenn die Auslegung und Anwendung der strafprozessrechtlichen Voraussetzungen des Verdachts (§§ 152 Abs. 2, 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die Durchsu- chung und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv will- kürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichti- gen Anschauung der Grundrechte beruhen, ist sie auch verfassungsrechtlich zu beanstanden (vgl. BVerfG Beschl.v. 29.07.2020 - 2 BvR 1188/20 - BeckRS 2020, 18937 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 11.11.2020 - 2 U 87/20
    Ihre Anordnung und Durchführung muss daher besonders einer Prüfung insbesondere ihrer Verhältnismäßigkeit standhalten (vgl. etwa BVerfG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 BvR 2099/04 -, BVerfGE 115, 166 = NJW 2006, 976; Kammerbeschluss vom 29. Juli 2020 - 2 BvR 1188/18 -, Rdnr. 44 bei juris).
  • LG Mannheim, 15.09.2020 - 7 Qs 20/20

    Durchsuchung, Anfangsverdacht, vage Verdachtsgründe, Geltendmachung des

    Hierbei bedarf es auf konkreten Tatsachen beruhender Verdachtsgründe, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 29.07.2020 - 2 BvR 1188/18 -, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl. 2020, § 152 Rn. 4).
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